Mosler + Partner Rechtsanwälte

Erb- und Familienrecht

Erb- und Familienrecht bedeutet für MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE:

Die intensive Betreuung von Familien, Stiftungen und Unternehmern zur Vermeidung von späteren Auseinandersetzungen, sowie die Vertretung bei unvermeidlichen Auseinandersetzungen. Im Focus stehen dabei die unternehmerischen Perspektiven und der Fortbestand von Familienunternehmen.

Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Testamentsgestaltung / Testamentsvollstreckung und vorweggenommene Erbfolge
  • Abwehr sowie Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassbetreuung
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Eheverträge
  • Namensrecht
  • Scheidungen
  • Auseinandersetzung von ehelichem Vermögen
  • Aufteilung von Altersversorgungsansprüchen
  • Österreichisches Erbrecht
  • Internationale erbrechtliche Beratung und Betreuung (Deutschland / Österreich / Südafrika)

MOSLER+PARTNER

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