Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bedeutet für MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE:
Der vorausschauende Blick auf zukünftige personelle Entwicklungen, die ständige Berücksichtigung der vielschichtigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie die rechtliche Beurteilung aktueller Konflikte im individuellen und kollektiven Personalbereich.
Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:
- Arbeitsverträge (Arbeitnehmer)
- Dienstverträge (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.)
- Vertragsmanagement
- Entwicklung von Trennungsstrategien und Verhandlungsführung
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (v.a. Kündigungsschutzklagen)
- Kollektives Arbeitsrecht