Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht bedeutet für MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE:
eine breit gefächerte Erörterung der vielschichtigen und sehr komplexen Regelungsmaterien, sowohl für betroffene Bürger und Unternehmen, als auch für Gemeinden und Städte, unter Einbeziehung der umfangreichen Rechtsprechung der (Ober-)Verwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts.
Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:
- Agrarrecht
- Abfallwirtschaftsrecht
- Denkmalschutzrecht
- Gewerberecht
- Hochschul- und Prüfungsrecht
- Naturschutzrecht
- Schulrecht
- Staatshaftungsrecht
- Verfassungsrecht
- Wasserrecht