Bau- und Immobilienrecht
Bau- und Immobilienrecht bedeutet für MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE:
Die umfassende Beratung und Vertretung sämtlichen zivilrechtlichen / öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen rund um die Immobilie und deren Entstehung.
Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:
Projektentwicklung (Baurechtsbeschaffung, Grundstücksbeschaffung und -sanierung, Projektverwertung, Vergaberecht etc.)
Bauprojekte (Bauverträge, Architektenverträge etc.)
Bestandsprojekte (Gewerbliches Mietrecht; Wohnraummietrecht, Contracting etc.)
Immobilientransaktionen (Due Diligence, Entwurf/Gestaltung/Verhandlung von Grundstücks- und Bauträgerverträgen, Maklerrecht, etc.)
Verwaltungsrecht (Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Umweltschutzverfahren, Bodenschutzverfahren, etc.)
Österreichisches Immobilienrecht
Internationale Beratung und Betreuung bei Immobilientransaktionen (Deutschland / Österreich / Südafrika)