Steuerrecht
Steuerrecht bedeutet für MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE:
Eine umfassende und intensive Betreuung im Rahmen zivilrechtlicher Gestaltungen und Auseinandersetzungen erfordern stets die Berücksichtigung der steuerlichen Folgen.
Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:
- Einkommenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht
- Gewerbesteuerrecht
- Erbschaftssteuer-/Schenkungssteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Körperschaftssteuerrecht
- Abgabenordnung
- Einsprüche und Klageverfahren gegen Steuerbescheide